Geschäftsbedingungen der Erkis Plast

Angebot und Abschluss

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Der Zwischenverkauf bleibt stets vorbehalten.

Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind die Messungen, Gewichte und Mengen in der von uns oder unserem Lieferanten gestellten Dokumentation für
Rechnungszwecke maßgeblich.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche, einschließlich Ansprüchen aus Gewährleistungen, zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Ansprüche sind schriftlich durch uns anerkannt.

Haftungsbeschränkungen

Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Vermarktungsfähigkeit der Waren oder ihrer Geeignetheit für einen bestimmten Zweck oder in sonstiger Art und Weise werden von uns weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Handeln gegeben.

Sollten die gelieferten Waren mangelhaft oder in sonstiger Weise nicht vertragskonform sein, ist nach unserer Wahl ein für uns angemessener Preisnachlass zu gewähren oder die mangelhaften Waren innerhalb angemessener Zeit durch mangelfreie und vertragskonforme Waren ersetzt. Alle übrigen Rechte oder Ansprüche wie z.B. Zahlung der ausgefallenen Produktionszeit oder Schadensersatzansprüche wegen produzierter Mengen aus der mangelhaften Ware oder Transportkosten des Käufers sind ausgeschlossen.

Der Käufer hat Mängel und Qualitätsrügen spätestens nach 14 Tagen und unter Beifügung entsprechender Nachweise gegenüber dem Verkäufer schriftlich zu erheben. Drei Monate nach
Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Stellt der Käufer auf Verlangen keine Proben der beanstandeten Ware unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Unbeschadet einer früheren Verjährung, verjährt der Mängelanspruch vier Wochen nach Zurückweisen der Mängelrüge.

Im Falle des Ausbleibens richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir berechtigt, diesen Vertrag oder die betroffene Lieferverpflichtung aufzuschieben oder aufzuheben.

Höhere Gewalt

Treten unverschuldet oder durch höhere Gewalt verursachte Ereignisse ein, die uns oder unserem Lieferanten Die Lieferung oder den Transport unmöglich machen, so sind wir ohne weitere Verpflichtung von der Lieferung befreit. Als Behinderung und Erschwerung im angeführten Sinne sind auch solche Hindernisse zu verstehen, die uns nicht zumutbare Kosten verursachen, wie auch behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten und Maschinenschäden.

Sonstiges

Für Materialien, die wir als Sonderposten oder NT Posten anbieten und verkaufen, übernehmen wir keine Haftung, da diese Produkte NT (nicht Typisiert) Waren sein können, also u. U. einen Mangel beinhalten können oder aus Überproduktionen stammen können und dem Eigenschaftsprofil der Standardware ggfls. nicht entsprechen. Diese Produkte müssen auf Ihre Geeignetheit genauestens durch den Käufer geprüft werden. Prüfzeugnisse, die wir unserem Kunden überlassen sind kein Garant für die angegebenen Eigenschaften. Die einzelnen Werte können aufgrund von unterschiedlichen Messmethoden oder Umwelteinflüssen oder anderen Arten unterschiedlich sein. Der Käufer verpflichtet sich eine jeweilige Eingangsprüfung vorzunehmen und die Geeignetheit für die einzelnen Produkte, speziell bei Sonderposten oder NT Posten aber auch bei Standard Waren und anderen Waren, festzustellen. Materialeigenschaften gelten hinsichtlich der Sauberkeit und Sorten-/Typenreinheit nicht als zugesicherte Eigenschaft. Der Käufer hat daher sofort und umgehend nach der Materiallieferung eine Wareneingangskontrolle durchzuführen, die in ihrem Umfang der nachrangigen Verarbeitung angepasst werden sollte. Dies liegt in der Verantwortung des Käufers. Weitergehende Schadenersatzansprüche z.B. aus Mangelfolgeschäden der gelieferten Materialien sind ausgeschlossen. Nicht reklamationsfähig sind gelieferten Materialien, wenn Sie mit Fremdmaterialien vermischt, oder aus den originalen Verpackungen entnommen wurden.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware und alle zugehörigen Dokumente (Eigentumsvorbehaltsware) bleiben unser alleiniges Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung und Befriedigung aller gegenwärtigen und künftigen Anspruche aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer.

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet die Eigentumsvorbehaltsware als solche für uns zu verwahren und diese getrennt zu lagern sowie diese als unser Eigentum deutlich zu kennzeichnen.

Die Veräußerung, die Benutzung oder der Verbrauch er Eigentumsvorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder zuzulassen. Sämtliche, dem Käufer hinsichtlich der Eigentumsvorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit im Voraus in voller Höhe an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang und nur widerruflich ermächtigt. Im Falle der Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware durch den Käufer oder der Umbildung mit anderen Waren, steht uns an der daraus hervorgegangenen neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsware zu den anderen Waren zu.

Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Eigentumsvorbehaltsware sowie die Verarbeitung, Umbildung, Vermischung und Vermengung und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt automatisch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bei unberechtigten Verfügungen sowie auch dann, wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt oder eingeleitet wird oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensanlage des Käufers sich abzeichnet oder uns bekannt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Eigentumsvorbehaltsware und eventuelle Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen, sowie Einsicht in die Bücher des Käufers zu nehmen, soweit diese zur Sicherung unserer Rechte dient. Eine Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt die zurückgenommene Ware ordnungsgemäß zu verwerten und den dabei erzielten Verwertungserlös- unter Abzug der Verwertungskosten- auf den weiterhin geschuldeten Kaufpreis gutzuschreiben.

Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten freizugeben.

Sofern und soweit das anwendbare Recht die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nicht oder nicht in der oben beschriebenen Weise zulässt, verpflichtet sich der Käufer auf erste Anforderungen andere geeignete Sicherheiten zu verschaffen, z.B. die Einräumung eines Dinglichen Sicherungsrechts (Security Interest). Sollte die Wirksamkeit oder die Durchsetzung eines Eigentumsvorbehaltes oder einer anderen Sicherheit, z.B. eines Security Interest, die Registrierung und/oder Erfüllung anderer Erfordernisse voraussetzten, so ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Erste Anforderungen alle notwendigen Maßnahmen auf seine Kosten zu ergreifen, um die Wirksame Begründung des Eigentumsvorbehaltes oder einer alternativen Sicherheit zu ermöglichen. Der Käufer ermächtigt uns hiermit unwiderruflich, alle Maßnahmen zu ergreifen, die von uns als notwendig erachtet werden, um sein Eigentumsvorbehalt oder sonstigen Dingliche Sicherheiten an den Waren zu begründen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das Amtsgericht Kleve

Alle Verträge zwischen uns und dem Käufer (einschließlich der Fragen des Abschlusses, der Wirksamkeit und der Einbeziehung der Verkaufsbedingungen) unterliegen deutschem, materiellem Recht, wie zwischen ortsansässigen Parteien anwendbar.